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Bundesförderung
Das im Juni 2008 novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz fördert den Neubau und die Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplung. Im Fokus stehen hierbei große, mittlere und kleine Anlagen.
KWK-Stromvergütung
Das KWK-Gesetz legt die Förderhöhen für Strom fest, der ins Netz eingespeist wird. Der Zuschlag auf KWK-Strom ist gesetzlich festgelegt. Kleine Anlagen bis 2 MW und Kleinstanlagen bis 50 kW erhalten höhere Zuschläge.
Mini-KWK-Zuschuss
Auch die Neuerrichtung von Mini-KWK-Anlagen im elektrischen Leistungsbereich bis 50 kW wird finanziell unterstützt. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der maximalen elektrischen Leistung der Anlage sowie den geplanten Vollbenutzungsstunden pro Jahr. Alle Einzelheiten regelt die Richtlinie zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen.
Die Höhe des Zuschlags für KWK-Strom pro Kilowattstunde richtet sich nach der Anlagenkategorie, die im Rahmen eines Zulassungsverfahrens festgestellt wird. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Weitere Informationen
Informationen der BAFA zur KWK-Stromvergütung
Informationen der BAFA zum Mini-KWK-Zuschuss
Informationen des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zum Klimaschutz-Impulsprogramm Mini-KWK-Anlagen
Flyer zum Klimaschutz-Impulsprogramm zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (pdf-Dokument, 274 KB)






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